Home :: Arctic Cat GmbH
Inhalt wird geladen
FAQ - Arctic Cat GmbH

Alle 0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z
Lenkberechtigung
Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig: Führerschein der Klasse B berechtigt zum Lenken aller Quads und ATVS. Führerschein der Klasse A berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer Leermasse von maximal 400 kg und einer maximalen Motornennleistung von 15 kW. Kennzeichen: vorne und hinten weiße Auto-Kennzeichentafeln Führerschein der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs, die als Zugmaschine eingestuft sind und deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt. Quad- und ATV-Lenker und -Lenkerinnen sind verpflichtet, eine Sturzhelm zu tragen, eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und seit 1. Mai 2005 eine Warnbekleidung mitzuführen, auf Autobahnen eine PKW-Vignette mitzuführen (muss nicht aufgeklebt werden), in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren zu bezahlen. Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel und vorne ein weißer reflektierender Kleber in der Größe einer Kennzeichentafel Mopedausweiß mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer Leermasse von maximal 350 kg, Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, Motornennleistung von maximal 4 kW bzw. einen Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren). Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45". Quad- und ATV-Lenker und -Lenkerinnen sind verpflichtet, eine Sturzhelm zu tragen, eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und seit 1. Mai 2005 eine Warenbekleidung mitzuführen, auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitzuführen (muss nicht aufgeklebt werden), in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren zu bezahlen. Stand: 1.1.2008 Abgenommen durch: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie